EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO und unser Versprechen zum Schutz von Kinderdaten

Wie kidsday europäische Datenschutzstandards einhält, personenbezogene Daten von Kindern schützt und die Datenschutzbeauftragten von Einrichtungen unterstützt.

  • Vollständige DSGVO-Konformität
  • Dateninfrastruktur in der EU
  • AVV verfügbar
  • Wechselseitige Einwilligungssteuerung für Eltern

Zusammenfassung

Unser Versprechen zum Schutz von Kinderdaten

“Nach der DSGVO und den EU-Datenschutzleitlinien genießen Daten von Kindern besonderen rechtlichen Schutz. kidsday handelt für Bildungseinrichtungen als Auftragsverarbeiter und stellt sicher, dass alle personenbezogenen Unterlagen, Anwesenheitsdaten und Medien sicher in der EU gespeichert werden – mit strengen Zugriffsbeschränkungen.”

01 · Ausrichtung an Art. 28

Datenarchitektur und rechtliche Rollen

Ein klares Governance-Modell legt fest, wer die Verarbeitung bestimmt und wie kidsday jede Weisung absichert.

Auftragsverarbeiter und Verantwortlicher

Ihre Schule oder Einrichtung bleibt Verantwortlicher und entscheidet, warum und wie personenbezogene Daten verwendet werden. kidsday ist Auftragsverarbeiter und verarbeitet Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung im Rahmen eines strengen Auftragsverarbeitungsvertrags.

Datenspeicherung in der EU

Primärdaten und ausfallsichere Backups liegen in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union und helfen Einrichtungen, Anforderungen an Speicherort und Übermittlungsrisiken zu erfüllen.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Abläufe unterstützen Verarbeitungen zur Vertragserfüllung, aufgrund rechtlicher Pflichten und auf Basis von Einwilligungen. Foto- und Videofreigaben bleiben getrennt, ausdrücklich und nachvollziehbar.

02 · Rechte by Design

Rechte der betroffenen Personen

Eingespielte Abläufe helfen der Verwaltung, Anfragen von Familien korrekt und ohne unnötige Verzögerung zu beantworten.

Auskunftsrecht (DSAR)

Self-Service-Exporte helfen berechtigten Administratoren, auf verifizierte Anfrage vollständige Übersichten personenbezogener Daten für Eltern und Erziehungsberechtigte zu erstellen.

Recht auf Löschung

Automatisierte Löschabläufe entfernen Kinderprofile, Medien und Betriebsdaten nach Ende der Betreuung dauerhaft – außer dort, wo steuerliche oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten weiter gelten.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Standardisierte Exporte als JSON, CSV und PDF ermöglichen sichere Wechsel von Familien oder Einrichtungen, ohne personenbezogene Daten in proprietären Formaten festzuhalten.

04 · Verlässliche Partnerschaften

Auftragsverarbeitungsverträge und Unterstützung für Datenschutzbeauftragte

Rechtliche Unterlagen und ein direkter Compliance-Kanal helfen Datenschutzteams, Prüfungen sicher abzuschließen.

Standard-AVV

Ein Standard-Auftragsverarbeitungsvertrag mit den anwendbaren EU-Standardvertragsklauseln steht zur Prüfung und Unterzeichnung durch Einrichtungen bereit.

Transparenz bei Unterauftragsverarbeitern

Eine laufend gepflegte Liste nennt geprüfte Infrastruktur- und Zahlungsdienstleister. Wesentliche Änderungen kündigen wir 30 Tage im Voraus an.

Eigener Compliance-Kanal

Datenschutzbeauftragte von Einrichtungen können über unser Compliance-Team Sicherheitsfragebögen, Prüfnachweise und individuelle Datenschutzbewertungen anfordern.

Unterlagen und Unterstützung

Brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für Ihre Einrichtung?

Fordern Sie unseren Standard-AVV per E-Mail an oder vereinbaren Sie eine individuelle Datenschutzprüfung mit unserem Datenschutzteam.

Stärken Sie Ihr Zentrum, Ihr Team und Ihre Kinder